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Weiß die CDU, was in ihrem Versammlungsgesetz steht?

Wir haben einige Fragen zum neuen Versammlungsgesetz an den innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Bonner Abgeordneten Christos Katzidis gestellt. Die Antwort hat uns mit einigem Erstaunen zurückgelassen und erweckt den Eindruck, die CDU und ihr innenpolitischer Sprecher wüssten selbst nicht so genau, was in ihrem Gesetz steht oder würden ungern zugeben welche Verschärfungen sie planen:

Zur Videoüberwachung von Demonstrationen (§16) behauptet Katzidis:

Dies ist schlicht falsch. Mit dem Gesetzentwurf der CDU wären in Zukunft z.B. Übersichtsaufnahmen erlaubt und Aufzeichnungen dürften zur polizeilichen Aus- und Fortbildung verwendet werden.

Wir haben ebenfalls nach dem Militanzverbot (§18) gefragt und dessen vage Formulierung kritisiert. Katzidis findet:

Da die dritte „Tatbestandsvoraussetzung“ lediglich „in vergleichbarer Weise“ lautet, scheint Herr Katzidis etwas anderes unter einer klaren und unmissverständlichen Formulierung zu verstehen als wir.

Auf unsere Frage nach der Sinnhaftigkeit des Verbots von Blockadetrainings, die in der letzten Sitzung des Innenausschusses unter anderem damit begründet wurde, man wolle nicht, dass Neonazis Demonstrationen blockieren, ist Herr Katzidis nicht näher eingegangen. Darüber hinaus ist auffällig, dass Rechtsradikale mit keinem Wort erwähnt werden, dies ist erstaunlich, da das Gesetz ja angeblich zur besseren Handhabe dieser beitragen soll. Herr Katzidis antwortet lediglich:

Wir finden ein Versammlungsgesetz sollte nicht durch höhrere Strafen einschüchtern und Personen, die an Demonstrationen teilnehmen, überwachen oder mit der Aussage „Wer sich korrekt verhält, muss nichts befürchten.“ begründet werden. Man möchte bei diesem Statement fast meinen, Versammlungen zum jetzigen Zeitpunkt seien ein rechtsfreier Raum, in dem Vergehen stets ungeahndet bleiben. Dass dies nicht zutrifft, sollte Herr Katzidis als innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und auch als Polizist eigentlich besser wissen. Die vollständigen Fragen und Antworten findet ihr hier.