Das geplante Versammlungsgesetz für NRW
Eingriff in die Grundrechte und Gefährdung für Engagement gegen Rechts
Der von der schwarz-gelben Landesregierung eingebrachte Entwurf des neuen Versammlungs-gesetzes stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dar. Obwohl die geplanten Neuerungen vorgeblich einer besseren Handhabe rechter Aufmärsche dienen sollen, erschweren sie hauptsächlich das Engagement gegen Rechts und gefährden Aktivist*innen. Das Bonner Bündnis gegen Rechts (BBGR) ruft zum Protest gegen diesen Gesetzesentwurf auf und fordert von den Abgeordneten des Landtages, den Gesetzesentwurf abzulehnen.
Eine der wichtigsten Aufgaben im kommunalen Engagement gegen rechte Umtriebe ist der entschlossene Protest gegen rechte Demonstrationen. Den menschenverachtenden Äußerungen auf solchen Versammlungen muss sicht- und hörbar widersprochen werden. Ziel des Bonner Bündnisses ist dabei ausdrücklich, rechte Demonstrationen kontinuierlich zu Misserfolgen und damit längerfristig unmöglich zu machen. Der neue Paragraph zum sogenannten „Störungsverbot“ (§ 7) richtet sich ganz offensichtlich gegen diese Bemühungen und eröffnet die Möglichkeit, Aufrufe zu und die Teilnahme an Gegenprotesten künftig unter Strafe zu stellen (§ 27 IV). Auch durch die Versammlungsfreiheit geschützte friedliche Blockaden und Aktionen des zivilen Ungehorsams könnten unter Strafe gestellt werden.
Des Weiteren kritisiert das Bündnis grundsätzlich die Vorschriften für Demonstrations-anmelder*innen. Schon jetzt müssen Anmelder*innen unter Angabe des eigenen Namens zu Versammlungen aufrufen. Diese Regelung wurde auch in den neuen Gesetzesentwurf übernommen (§ 4). Damit werden diese Personen einer besonderen Gefahr ausgesetzt, Opfer von Hassnachrichten, Drohungen und möglichen Übergriffen durch Rechtsradikale zu werden. Hinzu kommt, dass Anmelder*innen für ungeplante Änderungen im Demonstrationsverlauf weiterhin haftbar gemacht werden sollen (§ 27 II). Die einschüchternde Wirkung dieser Regelung könnte viele Menschen davon abhalten, überhaupt Versammlungen anzumelden.
Darüber hinaus sollen Demo-Ordner*innen auf Verlangen der Polizei ihre Namen und Adressen angeben müssen (§ 12 II 1). Dies ist besonders vor dem Hintergrund der Herabsetzung des Mindestalters auf 14 Jahre (§ 6 II) ausgesprochen kritisch zu beurteilen. Dadurch wird die grundsätzlich positive Entscheidung, jungen Menschen mehr politische Teilhabe zu ermöglichen, konterkariert. Außerdem sollen „Kontrollstellen“ um Demonstrationen aufgestellt werden können, an denen die Polizei Personalien von Demonstrant*innen überprüfen dürfte (§ 15). Das Bündnis stellt sich deutlich gegen die pauschale Erfassung und Überprüfung der Personendaten politisch aktiver Menschen, egal ob sie für einen sicheren Verlauf von Versammlungen sorgen oder lediglich teilnehmen wollen.
Einen weiteren Kritikpunkt stellt das sogenannte „Militanzverbot“ dar. Diese sehr allgemein formulierte Ergänzung verbietet Uniformierungen und Versammlungen, welche „Gewaltbereitschaft vermittel[n] und dadurch einschüchternd“ wirken sollen (§ 18 I Nr.1). Dabei ist problematisch, dass ein militantes Auftreten nicht näher beschrieben wird, sondern vielmehr über einen Eindruck, den es schaffen könnte, definiert wird. Das öffnet der Polizeiwillkür Tür und Tor: Selbst einheitliche Kleidung könnte als militante Uniformierung geahndet werden. Begrifflichkeiten wie „Militanz“ und „Gewaltbereitschaft“ werden so dehnbar und können durch die Polizei immer neu definiert werden, um Repressionen gegenüber Demonstrant*innen zu legitimieren.
Außerdem vereinfacht der Gesetzesentwurf für die Polizei Teilnahmeuntersagungen gegenüber einzelnen Personen ohne versammlungsbezogenen Anlass. Unliebsame Teilnehmer*innen ließen sich so von der Versammlung ausschließen. Gleichzeitig wird auch die datenschutzrechtlich fragwürdige Videoüberwachung erleichtert, denn hierbei soll die Versammlungsgröße künftig keine Rolle mehr spielen.
Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Verschärfungen des Versammlungsrechts, die Grundrechte beschneiden, politische Teilhabe und antifaschistische Arbeit erschweren und Menschen unter Generalverdacht stellen. Für die Versammlungsfreiheit – Gegen das neue Versammlungsgesetz NRW!
Bonner Bündnis gegen Rechts
Kontakt: bonn-gegen-rechts@riseup.net